Anmeldung für das kommende Schuljahr
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Anmeldung Ihrer Tochter an der Maria-Ward-Schule Kempten.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Aufnahme der neuen Fünftklässlerinnen
Sichere dir schon jetzt einen Platz für das kommende Schuljahr an der Maria-Ward-Schule Kempten und werde ein Teil unserer tollen Schulfamilie.
Die Voranmeldung startet in Kürze!
Hier auf unserer Seite können Sie einen virtuellen Gang durch unser Schulhaus unternehmen.
Wir laden Sie zudem recht herzlich zu unserem “Tag der offenen Schule”, einem Informationstag für alle interessierten Schülerinnen der 4. und 5. Klasse und deren Eltern und Erziehungsberechtigten, am 25. März 2023 von 10-13 Uhr ein. Lernen Sie unsere Schule kennen und erfahren Sie alles Wichtige in einem Infovortrag, nehmen Sie an Schulhausführungen und Workshops teil und erfahren Sie mehr über unsere Fachschaften.
Wir freuen uns auf Sie!
Sehr geehrte Eltern,
bereits im vergangenen Schuljahr wurde ein Imagefilm über unsere Schule gedreht. Dieser wurde inzwischen aktualisiert und für Sie hier hinterlegt.
Wir wünschen viel Spaß beim Anschauen!
Unser aktualisierter Schulfilm ist da!
Damit ihr euch einen Eindruck davon machen könnt, welche tollen Möglichkeiten euch an unserer Schule erwarten, habt ihr hier die Möglichkeit, euch digital durch unser Gebäude zu bewegen und einen Blick in unsere Räumlichkeiten zu werfen. Wir wünschen euch viel Spaß dabei!
Die Realschule stellt sich in einem Videoclip vor!
In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule ist dabei breit gefächert und richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Dadurch, dass die Realschule sowohl allgemeine wie auch berufsvorbereitende Bildungsangebote vermittelt, sind Absolventinnen und Absolventen dieser Schulart sehr gefragt. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss an ein Gymnasium oder eine Fachoberschule zu wechseln.
Als Privatschulen können wir Vormerkungen vor dem staatlichen Anmeldetermin ab Montag, den 27.02.2023 bis Freitag, den 30.04.2023 digital über unsere Homepage entgegennehmen.
Nach Art. 44 BayEUG besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort.
Zur Anmeldung von Montag, 02.05. bis Dienstag, 03.05. bitten wir Sie, folgende Unterlagen im Sekretariat vorzulegen:
- Für Schülerinnen der 4. Klasse: Das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule, das am Montag, 01.05.2023 ausgegeben wird.
- Für Schülerinnen der 5. Klasse staatlicher Mittelschulen: Das Zwischenzeugnis in Kopie oder einen aktuellen Leistungsbericht, falls kein Zwischenzeugnis ausgestellt wird (Gegebenenfalls muss dieser von den Erziehungsberechtigten bei der Mittelschule beantragt werden.)
- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme)
- Vorlage einer Impfbescheinigung (Masern) bzw. des Impfausweises
- bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbescheinigung (zur Einsichtnahme)
Im Vorfeld können Sie die Dokumente gerne daheim ausdrucken, ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Dokumente am Termin der Anmeldung hier bei uns in der Schule zu erhalten und sie gemeinsam mit uns auszufüllen.
Falls nach der Voranmeldung noch Plätze zur Verfügung stehen, nehmen wir in diesem Zeitraum ebenfalls noch Anmeldungen entgegen.
(Stand 10.01.2023)
Wir nehmen Schülerinnen aus der 4. Klasse der Grundschule bzw. der 5. Klasse der Mittelschule auf.
Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Realschulordnung (RSO). Falls sich mehr Bewerberinnen melden als Schülerinnenplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme bei bestehender Eignung oder bestandenem Probeunterricht nach folgenden Kriterien:
Nach der 4. und 5. Klasse:
1. Geschwister unserer Schülerinnen
2. Soziale Härtefälle
3. Reihenfolge der Vormerkung bzw. Anmeldung
Wir bitten um Verständnis, dass wir Vormerkungen erst nach dem Zwischenzeugnis (siehe Aufnahmetermine) entgegennehmen können, um gleiche Voraussetzungen für alle Eltern zu schaffen.
(Stand 10.01.2023)
Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
3,00 oder schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3).
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen.
Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.
Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis:
bis 2,5: Übertritt uneingeschränkt möglich.
3,00 oder schlechter: Es ist kein Übertritt möglich. Für diese Schülerinnen findet kein Probeunterricht statt.
Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule, die kein Übertrittszeugnis ausstellen darf, sowie einer 5. Jahrgangsstufe einer genehmigten, aber staatlich nicht anerkannten Schule:
Ein Übertritt ist grundsätzlich nur nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3) möglich.
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen.
Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.
(Stand 18.01.2021)
Alle Schülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, denen die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nicht ausgesprochen wurde, und Schülerinnen der 4. und 5. Jahrgangsstufe von staatlich nicht anerkannten, aber genehmigten Schulen können trotzdem vorgemerkt bzw. angemeldet werden, müssen aber zur weiteren Entscheidung am Probeunterricht teilnehmen (siehe Aufnahmebedingungen). Dazu wird schriftlich eingeladen.
Geprüft wird jeweils in Deutsch und Mathematik.
Probeunterricht (falls notwendig):
Dienstag, 16.05., Mittwoch 17.05. und Donnerstag, 19.05.2022
Die Prüflinge sammeln sich am jeweiligen Termin um 07:45 Uhr in der Pausenhalle der Maria-Ward-Schule (Hoffeldweg 12). Der Probeunterricht dauert an diesen drei Tagen bis ca. 11:30 Uhr.
Mitzubringen sind:
- Füllhalter,
- Bleistift,
- Radiergummi,
- Lineal,
- Notizblock sowie
- ein Briefumschlag DIN A4 mit der Anschrift der Erziehungsberechtigten und mit 1,55 EUR frankiert, damit Sie umgehend über das Prüfungsergebnis benachrichtigt werden können,
- Pausenbrot und Getränke.
(Stand 18.01.2021)
Die Maria-Ward-Schule ist eine private Mädchenrealschule in Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg.
Um das Schulverhältnis auf eine rechtliche Basis zu stellen, wird zwischen dem Elternhaus und der Schule ein Schulvertrag geschlossen.
Es wird derzeit ein Schulgeld von 192,50 EUR pro Schuljahr erhoben. Dieser Betrag wird in drei Raten eingezogen. Weitere Unkosten entstehen durch Arbeitsmaterialien, die in den Besitz der Schülerinnen übergehen (Material für Textilarbeit, Kunsterziehung, TZ, Hauswirtschaft) und für schulische Unternehmungen (Schulausflüge, Schullandheim, Skilager, usw.)
(Stand 10.01.2022)