Anmeldung für das kommende Schuljahr
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Anmeldung Ihrer Tochter an der Maria-Ward-Schule Kempten. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen und Ihrer Tochter auf diesem Wege bereits im Vorfeld einen ersten digitalen Einblick in die Räumlichkeiten unserer Schule und unser Schulgelände geben können und wünschen Ihnen viel Spaß mit dem kurzen Video!


Sehr geehrte Eltern,
zu unserem Informationsnachmittag am Freitag, den 12. März 2021 möchten wir Sie herzlich einladen. Für die Veranstaltung ist folgender Zeitplan vorgesehen, sollte es das aktuelle Infektionsgeschehen dann zulassen:
Ab 15:00 Uhr: Infovortrag zu Übertrittsmodalitäten, der Schullaufbahn an der Realschule und den Besonderheiten unserer privaten Mädchenrealschule in Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg
Anschließend: Führungen durch das Schulhaus und Möglichkeit zum verbalen Austausch mit Schülerinnen, Lehrkräften und der Schulleitung
18:00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Wir freuen uns auf eine persönliche Begegnung mit Ihnen und Ihrer Tochter, bei der Sie die besondere Atmosphäre unserer Schule selbst erleben können.
Falls die Veranstaltung aufgrund von Einschränkungen nicht stattfinden kann, so planen wir, Führungen in Kleingruppen nach vorheriger Vereinbarung anzubieten. Bitte besuchen Sie regelmäßig unsere Homepage, um rechtzeitig informiert zu sein.
(Stand: 18.01.2021)


Als Privatschulen können wir Vormerkungen vor dem staatlichen Anmeldetermin ab Montag, den 22.02.2021 bis Freitag, den 30.04.2021 telefonisch entgegennehmen.
Um sicherzustellen, dass die Vormerkung wirklich genutzt wird, bitten wir die Eltern, bis spätestens Freitag, 07.05.2021 um 16:00 Uhr folgenden Nachweis in unserem Sekretariat abzugeben:
- Für Schülerinnen der 4. Klasse: Das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule, das am Freitag, 07.05.2021 ausgegeben wird.
- Für Schülerinnen der 5. Klasse staatlicher Mittelschulen: Das Zwischenzeugnis in Kopie oder einen aktuellen Leistungsbericht, falls kein Zwischenzeugnis ausgestellt wird (Gegebenenfalls muss dieser von den Erziehungsberechtigten bei der Mittelschule beantragt werden.).
- Eine persönliche Vorstellung ist nicht notwendig. Gerne können die Zeugnisse im verschlossenen Umschlag auch gesammelt in den Briefkasten unserer Schule eingeworfen werden.
Wir werden Ihnen am Freitag, 07.05.2021, bzw. am Samstag, 08.05.2021, d. h. vor dem staatlichen Anmeldetermin, telefonisch oder per E-Mail mitteilen, ob die Aufnahme möglich sein wird oder nicht. Die Anmeldeunterlagen werden wir am Samstag, 08.05.2021 per Post versenden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Vormerkung als gegenstandslos betrachten, wenn Sie das Übertritts- oder Zwischenzeugnis bzw. den Notenauszug bis zum oben genannten Termin nicht abgegeben haben.
Nach Art. 44 BayEUG besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort.
Zur endgültigen Anmeldung von Montag, 10.05. bis Mittwoch, 12.05.2021 bitten wir Sie, folgende Unterlagen im Sekretariat vorzulegen:
- das Übertrittszeugnis im Original (zum Verbleib an der Schule)
- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme)
- Vorlage einer Impfbescheinigung (Masern) bzw. des Impfausweises
- bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbescheinigung (zur Einsichtnahme)
Falls nach der Voranmeldung noch Plätze zur Verfügung stehen, nehmen wir am staatlichen Termin bis 14.05.2021 noch Anmeldungen entgegen.
(Stand 18.01.2021)


Wir nehmen Schülerinnen aus der 4. Klasse der Grundschule bzw. der 5. Klasse der Mittelschule auf.
Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Realschulordnung (RSO). Falls sich mehr Bewerberinnen melden als Schülerinnenplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme bei bestehender Eignung oder bestandenem Probeunterricht nach folgenden Kriterien:
Nach der 4. und 5. Klasse:
1. Geschwister unserer Schülerinnen
2. Soziale Härtefälle
3. Reihenfolge der Vormerkung bzw. Anmeldung
Wir bitten um Verständnis, dass wir Vormerkungen erst nach dem Zwischenzeugnis (siehe Aufnahmetermine) entgegennehmen können, um gleiche Voraussetzungen für alle Eltern zu schaffen.
(Stand 18.01.2021)


Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
3,00 oder schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3).
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen.
Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.
Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis:
bis 2,5: Übertritt uneingeschränkt möglich.
3,00 oder schlechter: Es ist kein Übertritt möglich. Für diese Schülerinnen findet kein Probeunterricht statt.
Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule, die kein Übertrittszeugnis ausstellen darf, sowie einer 5. Jahrgangsstufe einer genehmigten, aber staatlich nicht anerkannten Schule:
Ein Übertritt ist grundsätzlich nur nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3) möglich.
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen.
Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.
(Stand 18.01.2021)


Alle Schülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, denen die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nicht ausgesprochen wurde, und Schülerinnen der 4. und 5. Jahrgangsstufe von staatlich nicht anerkannten, aber genehmigten Schulen können trotzdem vorgemerkt bzw. angemeldet werden, müssen aber zur weiteren Entscheidung am Probeunterricht teilnehmen (siehe Aufnahmebedingungen). Dazu wird schriftlich eingeladen.
Geprüft wird jeweils in Deutsch und Mathematik.
Probeunterricht (falls notwendig):
Dienstag, 18.05. bis Donnerstag, 20.05.2021
Die Prüflinge sammeln sich am jeweiligen Termin um 07:45 Uhr in der Pausenhalle der Maria-Ward-Schule (Hoffeldweg 12). Der Probeunterricht dauert an diesen drei Tagen bis ca. 11:30 Uhr.
Mitzubringen sind:
- Füllhalter,
- Bleistift,
- Radiergummi,
- Lineal,
- Notizblock sowie
- ein Briefumschlag DIN A4 mit der Anschrift der Erziehungsberechtigten und mit 1,55 EUR frankiert, damit Sie umgehend über das Prüfungsergebnis benachrichtigt werden können,
- Pausenbrot und Getränke.
(Stand 18.01.2021)


Die Maria-Ward-Schule ist eine private Mädchenrealschule in Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg.
Um das Schulverhältnis auf eine rechtliche Basis zu stellen, wird zwischen dem Elternhaus und der Schule ein Schulvertrag geschlossen.
Es wird derzeit ein Schulgeld von 165,00 EUR pro Schuljahr erhoben. Dieser Betrag wird in drei Raten eingezogen. Weitere Unkosten entstehen durch Arbeitsmaterialien, die in den Besitz der Schülerinnen übergehen (Material für Textilarbeit, Kunsterziehung, TZ, Hauswirtschaft) und für schulische Unternehmungen (Schulausflüge, Schullandheim, Skilager, usw.)
(Stand 18.01.2021)