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Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Sie finden auf dieser Seite alle wichtigen Informationen und Unterlagen für die Schulanmeldung an unserer Maria-Ward-Schule Kempten. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.





Unsere Schulbroschüre

Über die Grundschule Ihrer Tochter wird unsere Schulbroschüre (Ausgabe 2023/2024) in den kommenden Wochen in gedruckter Form ausgegeben bzw. wird diese dort zum Mitnehmen bereit liegen. Sie können diese aber auch hier in digitaler Form durchblättern:

Unser neuer Schulfilm

Am Tag der offenen Schule wurde unser neuer Schulfilm zum Übertritt an die Maria-Ward-Schule zum ersten Mal gezeigt. Nun gibt es den Film auch online auf unserer Webseite:

Schulanmeldung


Die Einschreibung an unserer Schule findet für die vorangemeldeten Schülerinnen und auch alle anderen Schülerinnen, die im kommenden Schuljahr unsere Schule besuchen möchten, am Donnerstag, den 2. Mai 2024, und Freitag, den 3. Mai 2024, jeweils von 12 bis 18 Uhr statt. Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Für Schülerinnen der 4. Klasse:
    Das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule.
  • Für Schülerinnen der 5. Klasse staatlicher Mittelschulen:
    Das Zwischenzeugnis in Kopie oder einen aktuellen Leistungsbericht, falls kein Zwischenzeugnis ausgestellt wird (Gegebenenfalls muss dieser von den Erziehungsberechtigten bei der Mittelschule beantragt werden.)
  • die Geburtsurkunde (in Kopie) oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme)
  • Nachweis über Masernimpfschutz (Impfbescheinigung, Impfausweis bzw. ärztliches Attest)
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbescheinigung (zur Einsichtnahme)
  • bei Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen: Kopie der Heiratsurkunde
  • bei Vorliegen: Gutachten über Lese-Rechtschreibstörung/Legasthenie
  • ein Passbild

 
Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen und sich im Vorfeld einzulesen, haben wir für Sie bereits einige Formulare hier hinterlegt. Diese können Sie im Vorfeld schon herunterladen und zu Hause ausfüllen. Die online zur Verfügung gestellten Formulare liegen selbstverständlich auch an den Anmeldetagen in Papierform aus und können vor Ort ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrkartenanträge für die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu bereits online ausgefüllt werden müssen und Sie zur Anmeldung den entsprechenden Ausdruck mit an unsere Schule bringen.
 

  • Aufnahmeantrag (für 5. Klasse)
  • Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • Fahrkartenantrag für die Stadt Kempten (Allgäu)
  • Fahrkartenantrag für den Landkreis Oberallgäu | Online-Antrag
  • Fahrkartenantrag für den Landkreis Ostallgäu | Online-Antrag
  • Fahrkartenantrag für den Landkreis Unterallgäu | Online-Antrag
  • Anmeldeformular für die offene Ganztagsschule
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    Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Realschulordnung (RSO). Falls sich mehr Bewerberinnen melden als Schülerinnenplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme bei bestehender Eignung oder bestandenem Probeunterricht nach folgenden Kriterien:

    1. Geschwister unserer Schülerinnen
    2. Soziale Härtefälle
    3. Schülerinnen mit Vormerkung

    Übertritt


    Für den Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis entscheidend.
    Bis zu einem Schnitt von 2,66 ist der Übertritt uneingeschränkt möglich. Bei 3,00 oder schlechter ist der Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3) möglich. Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen. Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.
     
    Für den Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist die Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ausschlaggebend.
    Bis zu einem Schnitt von 2,5 ist der Übertritt uneingeschränkt möglich. Bei 3,00 oder schlechter ist kein Übertritt möglich. Für diese Schülerinnen besteht keine Möglichkeit am Probeunterricht teilzunehmen.
     
    Ein Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule, die kein Übertrittszeugnis ausstellen darf, sowie einer 5. Jahrgangsstufe einer genehmigten, aber staatlich nicht anerkannten Schule ist grundsätzlich nur nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3) möglich. Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden allein die Eltern. Sie müssen einen Antrag zur Aufnahme an die Realschule stellen. Bei den Noten 4/5 bzw. 5/4 und schlechter im Probeunterricht ist kein Übertritt möglich.

    Probeunterricht


    Alle Schülerinnen der 4. Jahrgangsstufe, denen die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nicht ausgesprochen wurde, und Schülerinnen der 4. und 5. Jahrgangsstufe von staatlich nicht anerkannten, aber genehmigten Schulen können trotzdem vorgemerkt bzw. angemeldet werden, müssen aber zur endgültigen Entscheidung über eine Aufnahme am Probeunterricht teilnehmen (siehe Übertritt). Dazu wird schriftlich eingeladen.
     
    Geprüft wird schriftlich und mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Probeunterricht findet von Dienstag, den 14. Mai 2024 bis Donnerstag, den 16. Mai 2024, jeweils von 8:00 bis 11:30 Uhr statt. Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten die Schülerinnen, die am Probeunterricht teilnehmen, vorab schriftlich von uns ausgehändigt.

    Schulvertrag


    Die Maria-Ward-Schule ist eine private Mädchenrealschule in Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg. Um das Schulverhältnis auf eine rechtliche Basis zu stellen, wird zwischen dem Elternhaus und der Schule ein Schulvertrag geschlossen.
     
    Es wird derzeit ein Schulgeld von 192,50 EUR pro Schuljahr erhoben. In diesem Betrag sind unter anderem ein schulisches Leihgerät (Apple iPad) und Kopierkosten enthalten.

    Die Realschule


    In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule ist dabei breit gefächert und richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Dadurch, dass die Realschule sowohl allgemeine wie auch berufsvorbereitende Bildungsangebote vermittelt, sind Absolventinnen und Absolventen dieser Schulart sehr gefragt. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss an ein Gymnasium oder eine Fachoberschule zu wechseln.
     

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